Die Absicherung der eigenen Flugtauglichkeit ist für angehende Piloten von entscheidender Bedeutung.
Dennoch unterlaufen vielen Flugschülern beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- bzw. Loss-of-Licence Versicherung schwerwiegende Fehler, die später teuer werden können.
In diesem Artikel zeigen wir, welche typischen Fehler beim Abschluss der Flugschülerversicherung gemacht werden, welche Auswirkungen diese haben können und wie man sich optimal davor schützt.
Viele Flugschüler schieben den Abschluss einer Loss-of-Licence Versicherung auf die lange Bank.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Absicherung erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sinnvoll sei.
Doch genau das Gegenteil ist der Fall
Bereits während der Ausbildung kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen, die zum Verlust der Flugtauglichkeit führen.
Wer dann noch keine Flugschülerversicherung abgeschlossen hat, erhält im Ernstfall keine Leistung – und steht im schlimmsten Fall ohne finanzielle Absicherung da.
Tipp: Schließen Sie Ihre Flugschülerversicherung so früh wie möglich ab – idealerweise kurz vor Beginn der Ausbildung.
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, die LoL-Versicherung erst nach dem Ende der Ausbildung zu beantragen.
Zwar ist der Abschluss auch dann noch möglich, doch es bestehen klare Nachteile:
- Gesundheitszustand kann sich verschlechtert haben
- Versicherer verlangen in vielen Fällen eine ärztliche Untersuchung
- Beiträge können deutlich höher ausfallen
Darüber hinaus gilt eine Frist von sechs Monaten nach Ausbildungsende, innerhalb derer eine Umstellung der Flugschülerversicherung in eine Pilotenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Wird diese Frist versäumt, ist eine neue Gesundheitsprüfung Pflicht.
Beim Abschluss einer Loss-of-License Versicherung ist die Gesundheitsprüfung ein zentrales Element.
Viele Antragsteller machen den Fehler, Vorerkrankungen nicht vollständig oder nicht korrekt anzugeben – sei es aus Unwissenheit oder aus Angst vor Ablehnung.
Doch falsche Angaben können später dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder vom Vertrag zurücktritt.
Wichtig:
Lassen Sie sich bei der Antragstellung von einem spezialisierten Versicherungsmakler unterstützen, der Ihre Angaben prüft und weiß, wie Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten.
Ein günstiger Beitrag ist verlockend – aber nicht alles. Viele Flugschüler entscheiden sich für den billigsten Anbieter, ohne die Vertragsdetails genau zu prüfen.
Oft fehlen dort wichtige Bausteine oder es bestehen gravierende Einschränkungen in der Definition der Fluguntauglichkeit.
Ein besonders wichtiger Punkt:
- Deckt die Versicherung ausdrücklich den Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 ab?
- Ist der Verzicht auf die abstrakte UND die konkrete Verweisung enthalten?
Ohne diese Punkte kann es im Leistungsfall zu erheblichen Problemen kommen.
Nicht jede Loss-of-Licence Versicherung ist für Flugschüler geeignet.
Viele Standard-BU-Versicherungen greifen bei Fluguntauglichkeit nicht oder nur unzureichend.
Ein Vergleich der Angebote durch einen auf Piloten spezialisierten Makler hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.
Versicherung ist Vertrauenssache.
Viele Flugschüler versuchen, ihre LoL-Versicherung selbst abzuschließen oder folgen allgemeinen Empfehlungen aus dem Internet oder ihrem Versicherungsvertreter.
Doch kaum jemand kennt die komplexen Anforderungen für Piloten besser als ein Fachmakler mit Spezialisierung auf Loss-of-Licence Versicherungen.
Nur mit einer fundierten Beratung lassen sich langfristig gravierende Fehler vermeiden.
Die Loss-of-Licence Versicherung ist für Flugschüler und angehende Piloten ein unverzichtbarer Schutz.
Wer typische Fehler vermeidet, sich frühzeitig informiert und auf die richtige Beratung setzt, kann seine fliegerische Zukunft beruhigt angehen.
Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.